Erinnerungsarbeit kostet auch Geld
Es ist immer wieder beeindruckend und ermutigend, wieviel tolle Ideen und Projekte es gibt. Leider sind einige davon ohne finanziellen Aufwand nicht zu realisieren.
Als gemeinnützig anerkannter Verein darf die ErinnerungsWerkstatt Augsburg e.V. für Geldspenden eine Spendenquittung ausstellen.
Bei Geldspenden bis 300 €uro gilt die einfache Regelung, d.h. Der Einzahlungsbeleg genügt für die Steuererklärung.
Wir freuen uns über jeden Betrag und bedanken uns sehr herzlich.
ErinnerungsWerkstatt Augsburg e.V.
DE72 7205 0000 0251 09087 93
BIC: AUGSDE77XXX