Gedenkrede für Karl Mascher: Die Verfolgung Homosexueller unter den Nationalsozialisten

Erstellt am 28. Mai 2019

Homosexuelle Männer und Frauen waren seit Jahrhunderten gesellschaftlich geächtet, von Kirche und Staat verfolgt und mit drastischen Strafen bedroht worden. Mit der Todesstrafe wurde die Liebe zwischen zwei Partnern gleichen Geschlechts geahndet, eine Liebe, die keinen Namen haben durfte und „stumme Sünde“ oder „Sodomie“ genannt wurde.
1871 wurde der Paragraf 175 in das Strafgesetz des Deutschen Reichs eingeführt. Beischlafähnliche Akte unter Männern - gleich welchen Alters und auch bei völliger Einvernehmlichkeit - war künftig unter Strafe gestellt, lesbische Frauen blieben verschont. Es war der einzige Paragraf des deutschen Strafrechts, der Taten verfolgte, bei denen es keine Geschädigten gab.
Die Hoffnung, dass 1919 die erste deutsche Demokratie Freiheit für die Homosexuellen bringen könnte, zerschlug sich. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten waren Homosexuelle endgültig einer starken Verfolgung ausgesetzt. Binnen kurzem brach das gesamte Netzwerk schwulen und lesbischen Lebens im Deutschen Reich zusammen: Bars wurden geschlossen, Vereine aufgelöst, Treffpunkte gerieten unter die verschärfte Kontrolle der Sittenpolizei und der Gestapo. Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunde und Familienmitglieder fühlten sich in ihren ohnehin schon gehegten Vorurteilen bestätigt und begannen homosexuelle Kontakte zu bespitzeln und der Polizei zu melden. Denunziationen waren an der Tagesordnung und erleichterten die Arbeit der Staatsgewalt.
Die Verschärfung des Strafrechts im Jahr 1935 bahnte den Weg, massenhaft Homosexuelle anzuklagen und zu verurteilen. Ziel des nationalsozialistischen Staates war es, zum einen die Bevölkerungszahl erheblich zu erhöhen und zum anderen einen idealen nationalsozialistischen Menschen heranzuzüchten. Beiden Zielvorgaben wurden homosexuelle Männer in der Regel nicht gerecht. Das war Grund genug, sie zu Feinden des Staates zu erklären, die – Zitat - „als bevölkerungspolitische Blindgänger“ den Niedergang des Staates vorantreiben würden.
Millionen Männer setzten sich, wenn sie sich sexuell betätigten, nicht nur dem Vorwurf der „widernatürlichen Unzucht“ aus – also einer individuell begangenen Straftat, sondern ihr Verhalten wurde nun zusätzlich als staatsgefährdende Aktion von der Gestapo beobachtet. Ihnen drohten Freiheitsstrafen im Gefängnis oder Zuchthaus, KZ und Tod. Machtbesessene Nazis, wie der Münchner Gauleiter Adolf Wagner, setzten mit aller Gewalt den Homosexuellen nach, da sie wussten, dass sie sich als besonders eifrige Nationalsozialisten profilieren konnten, weil niemand sie daran hindern würde.
Polizei und SS wurden geschult, dass die Schwulen Staatsfeinde wären und sie mit besonderer Härte verfolgt werden müssten. So wurden auch die Festgenommenen behandelt.
Die erste antihomosexuelle Großrazzia im Deutschen Reich fand auf Veranlassung des Gauleiters in Bayern statt. In der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 1934 stürmte eine Hundertschaft der Polizei die Toiletten und Parks, die als einschlägige Treffpunkte galten. Sie brachte alle Männer, die sich dort aufhielten, ins Polizeipräsidium. Dort wurden sie stundenlang verhört, eingeschüchtert und geschlagen. Derjenige, gegen den bereits in der Vergangenheit einschlägig ermittelt worden war, wurde sofort in das KZ Dachau überstellt.
Schon im Sommer 1933 wurden die ersten Männer, die mehrfach nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden waren, in das KZ Dachau und in andere Lager eingewiesen. Der erste der als Homosexueller im KZ Dachau eingesperrt wurde, war der am 1. Juni 1901 in Augsburg geborene Johann Krumm, wohnhaft am Oberen Graben 23a. Am 24. April 1933 wurde Krumm als Neuzugang registriert. In den folgenden Jahren war er immer wieder Zielscheibe der Homosexuellenverfolgung. Nach zwei weiteren Verurteilungen wurde Krumm 1942 im Rahmen der „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ in das KZ Groß Rosen eingewiesen. Im Juli 1943 wurde er aus dem KZ Dachau entlassen. Ob Krumm zur sog. „Bewährung“ an die Front beordert wurde und die Befreiung durch die Alliierten erlebte, ist nicht bekannt.
KZ-Kommandanten wollten durch harte Strafen, kräftezehrende Arbeit, reduzierte Essensrationen und strenge Überwachung Homosexuelle disziplinieren und sie umpolen. Später verfolgten NS-Ärzte das Ziel, das Umpolen mit Hilfe von medizinischen Experimenten auszuprobieren, Schwule im KZ wurden zu Hormon-Versuchskaninchen und schließlich zur Kastration gezwungen.
Im Laufe der 12 Jahre des Terrors gerieten etwa 70.000 Männer in die Fänge der Justiz und wurden nach § 175 verurteilt, circa 7.000 wurden per Schutzhaftbefehl ins KZ gebracht, wo sie mit dem rosa Winkel an der Kleidung an den Pranger gestellt wurden. Mehr als 60% überlebten die KZ-Haft nicht.
300 dieser Toten waren im KZ Dachau inhaftiert.
Die mit dem Leben davongekommen waren, mussten feststellen, dass sich nach dem Krieg und dem Ende des Faschismus nichts verändert hatte. Homosexuelle Überlebende der Gefängnisse blieben nach der Befreiung oft noch lange Jahre weiterhin im Gefängnis. Der Paragraf 175 blieb bis 1969 bestehen und zwar in der von den Nationalsozialisten verschärften Form und die Verfolgungsmaschinerie lief weiter. Dieselben Beamten der Polizei und Justiz, die bereits zur NS-Zeit Homosexuelle verfolgt und abgeurteilt hatten, brachten in den 1950er Jahren jährlich mehr als 5000 Männer hinter Gitter. So stand 1962 in einem Gesetzesentwurf: „... die Rechtsordnung hat gegenüber der männlichen Sexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafrechts einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.“ Begriffe wie „natürliche Lebensordnung“ werden heute wieder von der neuen rechten Bewegung aufgegriffen, Gruppierungen wie die „Besorgten Eltern“, die „Identitäre Bewegung“ oder der „Dritte Weg“ – die mit der AfD liebäugeln oder sogar personengleich mit ihr sind. Wir müssen uns vor einem Rollback in Acht nehmen.
NS-Verfolgte mit dem rosa Winkel waren vom Bundesentschädigungsgesetz ausgeschlossen und wurden nicht als Verfolgte anerkannt. Noch lange Jahre nach Kriegsende wagte es keiner der Überlebenden mit dem rosa Winkel, seine Geschichte zu erzählen, geschweige denn an die Öffentlichkeit zu gehen. Es gab nur noch wenige Betroffene, die im Juni 1994 mit dem Inkrafttreten des 29. Strafrechtsänderungsgesetzes die vollständige Aufhebung des § 175 erleben durften (die Wiedervereinigung hat´s möglich gemacht) und die sich schließlich im Juli 2002 über die pauschale Aufhebung der NS-Unrechtsurteile durch den Bundestag freuen konnten. Erst im März 2017 erfolgte die Zusicherung der Entschädigung für noch lebende Verurteilte nach § 175 durch Bundeskabinett und wenige Monate später wurden nun auch die Nachkriegsverfolgten rehabilitiert und erhielten eine Entschädigung.
Albert Knoll, KZ-Gedenkstätte Dachau